§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Reitanlage Haus Steprath, Inhaber Klaus Steprath, Steprather Weg 12, 41812 Erkelenz (nachfolgend „Reitanlage"), und ihren Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn die Reitanlage diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der Reitanlage sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Für die Einstellung von Pensionspferden ist ein gesonderter schriftlicher Pensionsvertrag erforderlich.
§ 3 Reitunterricht
(1) Reitstunden müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die gebuchte Stunde vollständig in Rechnung gestellt.
(2) Bei wetterbedingt notwendiger Absage durch die Reitanlage wird ein Ersatztermin angeboten oder die Stunde gutgeschrieben.
(3) Teilnehmer am Reitunterricht sind verpflichtet, geeignetes Schuhwerk (Reitstiefel oder Reitstiefeletten) und einen zugelassenen Reithelm zu tragen. Die Reitanlage übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Nichtbeachten dieser Vorschrift entstehen.
(4) Reiten auf der Anlage ohne Aufsicht oder Genehmigung ist nicht gestattet.
§ 4 Pensionshaltung
(1) Der Pensionsvertrag wird für mindestens 3 Monate abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.
(2) Der Pensionsbetrag ist monatlich im Voraus bis zum 5. des Monats zu zahlen.
(3) Für die Gesundheitsvorsorge des eingestellten Pferdes ist der Eigentümer verantwortlich. Das Pferd muss bei Einstellung gegen Tetanus geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Ein aktueller Impfausweis ist vorzulegen.
(4) Die Reitanlage übernimmt die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für das eingestellte Pferd. Eine Haftung für Krankheiten, Verletzungen oder Tod des Pferdes besteht nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
(5) Der Eigentümer ist verpflichtet, sein Pferd ausreichend gegen Haftpflichtansprüche Dritter zu versichern und den Versicherungsnachweis auf Anfrage vorzulegen.
§ 5 Reitferiencamp
(1) Anmeldungen für Feriencamps sind verbindlich. Eine Stornierung ist bis 4 Wochen vor Campbeginn kostenfrei möglich. Danach werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei Absage weniger als 7 Tage vor Beginn oder bei Nichtantritt wird die volle Gebühr berechnet.
(2) Eltern/Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, bei der Anmeldung auf gesundheitliche Besonderheiten oder Allergien des Kindes hinzuweisen.
(3) Die Aufsichtspflicht liegt während des Camps bei den Betreuern der Reitanlage. Außerhalb der Camp-Zeiten obliegt sie den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
§ 6 Hausordnung und Sicherheit
Alle Besucher und Mitglieder sind verpflichtet, die Hausordnung der Reitanlage zu beachten. Insbesondere gilt:
- Im Stallbereich ist Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer verboten.
- Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen nicht in den Stallbereich mitgenommen werden.
- Das Betreten des Reitplatzes und der Reithalle ist nur in geeigneter Reiterkleidung gestattet.
- Anweisungen des Stallpersonals sind Folge zu leisten.
- Kinder unter 10 Jahren dürfen das Stallgelände nur in Begleitung Erwachsener betreten.
§ 7 Haftung
(1) Der Umgang mit Pferden ist mit Risiken verbunden. Besucher und Reiter betreten die Anlage auf eigene Gefahr, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Reitanlage vorliegen.
(2) Die Reitanlage haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten der Pferde entstehen, sofern sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
(3) Es wird empfohlen, eine persönliche Reit-Unfallversicherung abzuschließen.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Erkelenz, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihr dem Sinn nach nahekommende wirksame Regelung zu ersetzen.